Veröffentlichung in der Zeitschrift »Agrargeschichte«, Heft 24, 1990

Die Historische Kommission für Mecklenburg 1928–1945
Bestrebungen und Erfahrungen

Peter-Joachim Rakow

Etwas außerhalb des Rahmens, aber im weitesten Sinne doch wieder hineinpassend, habe ich mir als Thema für meinen Beitrag die Geschichte der Etablierung einer »Historischen Kommission« in Mecklenburg gewählt. Angeregt dazu wurde ich durch die Frage, ob und wieweit organisationsgeschichtliche Vorleistungen und Erfahrungen für die Gestaltung künftiger Geschichtsarbeit in unserem Lande nutzbar sind, und durch die eigenen Aktivitäten des Jubilars, der mit der Bildung des Projektrats »Geschichte Mecklenburgs« im Frühjahr 1988 selbst neue Wege in diese Richtung beschritt.

An sich umfasst das Thema zwei in sich relativ selbständige Abschnitte, da es zwei Ansätze zur Bildung einer Historischen Kommission in Mecklenburg gab: die »Historische Kommission für beide Mecklenburg«, wie sie von 1928 bis 1945 bestand, und das von Heinrich Sproemberg 1948 ins Leben gerufene »Historische Institut des Landes Mecklenburg«, das mit Sproembergs Berufung nach Leipzig aber schon 1950 wieder einging. Da die Geschichte dieses Instituts schon ausführlich von Lothar Eisner dargestellt und von Gerhard Heitz in seinem jüngsten Beitrag über Heinrich Sproemberg eng berührt wurde,1 kann ich mich hier auf die ältere Gründung, die »Historische Kommission für beide Mecklenburg«, beschränken. Dabei stütze ich mich auf die Kommissionsakten und die korrespondierende Überlieferung im Bestand des mecklenburgischen Unterrichtsministeriums im Staatsarchiv Schwerin.2

»Die Gründung einer historischen Kommission ist für Mecklenburg eine unabweisliche Notwendigkeit geworden, wenn Mecklenburg nicht hinter allen anderen deutschen Landschaften zurückstehen wollte, wo seit geraumer Zeit, zum Teil seit sechs oder sieben Dezennien, historische Kommissionen bestehen, welche die landesgeschichthohe Forschung nachdrücklich fördern«, schrieb der gerade zum Vorsitzenden berufene Hans Spangenberg, Ordinarius für mittlere und neuere Geschichte, am 14. Juli 1928 an das Mecklenburgische Staatsministerium, um seinen Etatforderungen Nachdruck zu verleihen.3
Tatsächlich bestanden zu diesem Zeitpunkt schon in den meisten deutschen Ländern solche Kommissionen. Einer ihrer geistigen Wegbereiter war im 19. Jahrhundert Leopold von Ranke, der König Maximilian II. von Bayern 1858 zur Stiftung einer Historischen Kommission bei der Kgl.-Bayerischen Akademie der Wissenschaften anregte und ihr erster Vorstand wurde. Große Verdienste um die weitere Förderung der Idee hatte Karl Lamprecht, der 1881 die »Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde« mitbegründete. Lamprecht war 1896 auch maßgebend am Zustandekommen der »Königlich Sächsischen Kommission für Geschichte« beteiligt, deren geschäftsführendes Mitglied er bis 1915 war und die sich unter dem Vorsitz von Gerhard Seeliger, Erich Brandenburg und Rudolf Kötzschke zu einer der angesehensten, wissenschaftlich produktivsten Landeskommissionen in Deutschland entwickeln sollte.4 Es ist zu vermuten, daß Heinrich Sproemberg dann 1948 für sein historisches Landesinstitut weniger der mecklenburgische Vorläufer als diese bewährte und eingeführte sächsische Kommission vor Augen stand.

Die Idee der historischen Kommissionen war so einfach wie nützlich. Sie bestand mutatis mutandis darin, die Hauptkräfte und Hauptinstitutionen landesgeschichtlicher und landeskundlicher Forschung zusammenzufassen und ihre Arbeiten zu koordinieren. Dabei ging es den Kommissionen vor allem darum, mit vereinter Kraft und eigenem Etat die Veröffentlichung wichtiger und grundlegender Quellen und Darstellungen zur Landesgeschichte, aber auch von Archivinventaren, Bibliographien, historischen Kartenwerken, zu fördern. Von existentieller Bedeutung für das Gedeihen der Kommissionen waren deshalb immer enge Beziehungen zur Staatsmacht, meistens in Person des Kultusministers, und das Wohlwollen des Fiskus. Bereits 1896 hatten sich damals schon bestehende Kommissionen zu gegenseitiger Stärkung in einer »Konferenz landesgeschichtlicher Kommissionen und anderer Veröffentlichungsinstitute« mit Sitz in Leipzig zusammengeschlossen.

Die Bemühungen, auch für Mecklenburg eine Historische Kommission zu schaffen, begannen schon im Jahre 1920. Die Akten lassen indes nicht erkennen, wer hinter diesen ersten Anstößen stand, doch deutet die Mitparaphierung der entsprechenden Entwürfe durch den damaligen Landesschulrat Heinz Maybaum und die Tatsache, daß dann 1928 die Rostocker Professoren Hermann Reincke-Bloch und Willy Andreas sowie Archiv-direktor Grotefend zu Ehrenmitgliedern der Kommission ernannt wurden, auf die möglichen Urheber hin. Man kann jedoch nicht über Absichtserklärungen hinaus. Der Weg zum ersehnten Ziel war – um eine beliebte archivarische Metapher abzuwandeln – mit ministeriellen Wiedervorlageverfügungen gepflastert, die nur einmal – 1923 – durch den Vermerk unterbrochen werden, daß »für die Einrichtung einer Historischen Kommission die augenblickliche Zeitlage wenig günstig« erscheine.
Sie war etwas und gerade noch günstiger, als die »Historische Kommission für beide Mecklenburg« dann endlich auf der Gründungsversammlung am 22. Juni 1928 im »Erbgroßherzog« in Güstrow Wirklichkeit wurde. In ihrem am 27. Oktober 1928 beschlossenen Statut wurde bestimmt, daß die Kommission aus den beiden Inhabern des Lehrstuhls für mittlere und neue Geschichte an der Landesuniversität, je einem Vertreter der Universitätsbibliothek und der Landesbibliothek in Schwerin, der beiden Staatsarchive in Schwerin und Neustrelitz, der beiden größten wissenschaftlich geleiteten Stadtarchive zu Rostock und Wismar, der Geschichtsvereine zu Schwerin, Neustrelitz, Rostock und Schönberg sowie des Heimatbundes bestehen solle, – eine stattliche Streitmacht, die nicht den Verdacht der Übertreibung aufkommen läßt, wenn als »notwendigste Aufgaben« die Editierung der Chroniken, der Urkunden und Regesten (seit 1400), der Landtagsakten, der Kirchenvisitationsprotokolle bezeichnet werden, ferner die Erarbeitung eines Historischen Atlasses, eines Historischen Ortsnamen- und Wüstungsverzeichnisses, einer mecklenburgischen Biographie, die Veröffentlichung der städtischen Statuten, Kämmereibücher, Ratsprotokolle, die Bearbeitung der Stadtpläne und Flurkarten, die Fortführung einer historischen und landeskundlichen Bibliographie über den Bachmannschen Anfang hinaus sowie die Inventarisierung der nichtstaatlichen Archive. Man verstehe sich dabei nicht als Konkurrenz zum Verein für mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde, heißt es an anderer Stelle, und weiter nicht ohne versteckte Kritik – »aber seit 1913, wo Band 24 des Urkundenbundes erschien, ist nichts mehr veröffentlicht worden.«5
Der institutionellen Mitgliedschaft entsprach die personelle: den Vorsitz übernahm, wie gesagt, Hans Spangenberg, seine Vertretung Staatsarchivdirektor Friedrich Stuhr. Weitere Mitglieder waren oder wurden Wilhelm Schüßler, der zweite Ordinarius für mittlere und neue Geschichte, UIrich Folkers, Professor am Pädagogischen Institut, die Bibliotheksdirektoren Gustav Kohfeldt und Paul Crairi aus Rostock und Schwerin, Archivrat Werner Strecker, die Neustrelitzer Archivare Hans Witte und Carl August Endler, der Rostocker Stadtarchivar Ernst Dragendorf und der rührige Studienrat Julius Becker, der als Schriftführer der Kommission die Verbindung zur Regierung bzw. Gauamt unterhielt. Im Oktober 1933 wurden außerdem der Geograph Otto Jessen (für den historischen Atlas) und Bibliotheksrat Bruno Claussen aus Rostock hinzugewählt. Als Spangenberg 1933 aus gesundheitlichen Gründen zurücktrat, übernahm Schüßler für zwei Jahre den Vorsitz; nach seinem Weggang amtierte bis zu ihrer Auflösung Claussen als Geschäftsführer der Kommission.
Die Zusammensetzung der Kommission, der gute Ruf der meisten Mitglieder, hätte an sich eine gediegene, mit anderen Historischen Kommissionen vergleichbare wissenschaftliche und forschungsorganisatorische Arbeit erwarten lassen, die freilich in den überkommenen Bahnen landesgeschichtlicher Forschung überwiegend auf die Pflege eines nationalkonservativen Landesgeschichtsbildes ausgerichtet gewesen wäre. Der Zwang zu geistiger Anpassung und die Abhängigkeit von gauamtlicher Förderung hätten die Kommission sicher auch noch der Gefahr stärkerer nationalsozialistischer Vereinnahmung ausgesetzt, wenn sie nicht die persönliche Integrität vieler ihrer Mitglieder und ihre letztlich geringe Effizienz davor bewahrt hätten.
Die Vorstellungen von einem großzügigen Forschungs- und Publikationsprogramm konnten nicht in Erfüllung gehen. Sie scheiterten in erster Linie an den lächerlichen Geldmitteln, die der Kommission oft erst nach langer Bittstellerei aus dem Staatsetat zur Verfügung gestellt wurden und die sich im Höchstfall um eine Summe von jährlich 2.000 RM bewegten. Dazu kamen der unklare juristische Status der Kommission, der Etategoismus der beitragenden Institutionen und Erscheinungen von Inkonsequenz und Rivalität, die nach Meinung von Wilhelm Heeß schon bei der Konstituierung auftraten. Heeß meinte damit auch das Versäumnis, die etablierte Urkundenbuchkommission in das Projekt einzubringen und diese überhaupt zum Grundstock der Kommission zu machen. Wieweit allerdings in diesem Zusammenhang seine bittere Kritik an den Schweriner Archivaren, die von Anfang an diese Mängel geradezu beabsichtigt hätten, zutrifft,6 möchte ich dahingestellt sein lassen. Fest steht, daß die Kommission immer im Schatten des allmächtigen Geschichtsvereins blieb.
Dennoch hinterließen die Mühen der Kommission wenigstens ein Ergebnis, das ihr dauerhaftes Ansehen verlieh und letztlich ihre Existenz doch noch in guter Weise rechtfertigte. Mit der auf ihr Betreiben und in ihrem Auftrag bearbeiteten »Geschichtlichen Bibliographie von Mecklenburg« gab sie den Historikern, Kunsthistorikern, Heimatforschern und Publizisten aller Art ein bibliographisches Hilfsmittel in die Hand, das zu den gründlichsten und zuverlässigsten seiner Art zählt und die landesgeschichtliche und landeskundliche Forschung seitdem außerordentlich erleichtert. Das Hauptverdienst am Zustandekommen der Bibliographie gebührt aberzweifellos ihrem Bearbeiter Wilhelm Heeß, der 1934 für die Dauer des Auftrags als Mitglied der Kommission kooptiert wurde. Die Akten, insbesondere seine kritischen Memoranden, zeigen ihn als einen eigenwilligen, aber beharrlichen und von seinem Auftrag besessenen Mann, der unter heute unvorstellbar entsagungsvollen Bedingungen arbeiten mußte. »Wir haben zu diesem Zweck [der Bearbeitung der Bibliographie] einen arbeitslosen Dr. phil. angestellt«, informiert Julius Becker am 7. Juni 1934 den Reichsstatthalter, »der jetzt für sich und seine alte Mutter den Unterhalt verdient, indem er unter unserer Leitung die außerordentlich mühevollen Zusammenstellungen macht.“ Für diese Arbeit seien früher vom Staat 2 000 RM, jetzt aber nur noch 750 RM, also monatlich nicht einmal 100 RM bereitgestellt worden. Damit »kommen wir aber selbst bei äußerster Sparsamkeit nicht aus, und es besteht die Gefahr, daß unsere Arbeit unterbrochen wird.«7
Die Arbeiten stockten mehr als einmal. Die Kommission kämpfte immer wieder einen frustrierenden Kampf, um sie wieder in Gang zu bringen, wobei es ihr der Bearbeiter selbst oft nicht leicht machte.
Die Arbeit an der Bibliographie wurde unter der Oberleitung von Gustav Kohfeld 1930/31 aufgenommen. Im Sommer 1938 lag das Manuskript vor. Doch war damit der Leidensweg dieses Unternehmens nicht zu Ende. Die fast ausgedruckte Bibliographie und der Satz von weiteren Bogen verbrannten bei dem Luftangriff auf Rostock 1942 in der Hinstorff Druckerei. Der glückliche Umstand, daß das Manuskript erhalten blieb, ermöglichte schließlich doch noch den Ausdruck und das Erscheinen der Bibliographie 1944.8 Die Intitulatio »Arbeiten der Historischen Kommission für Mecklenburg. Unternommen mit Unterstützung des Mecklenburgischen Staatsministeriums. Veröffentlicht im Auftrage des Reichsstatthalters Friedrich Hildebrandt« vermittelt in Kurzform einen Eindruckvon den Mühen und Hindernissen, die die Entstehung dieses für unsere Arbeit unverzichtbaren Werkes begleiteten.
Als nächstes Vorhaben der Kommission sollte ein historischer Atlas von Mecklenburg mit der Kartographie Mecklenburgs in Angriff genommen werden. Am 2. März 1945 stellte Bruno Claussen als Geschäftsführer der Kommission beim Unterrichtsministerium den Antrag, die Arbeiten »bis nach dem Krieg« zurückzustellen, »da ein geeigneter Bearbeiter [… ] nicht vorhanden ist«. Ministerialrat Reinhold Lobedanz erklärte sich am 20. März 1945 (!) damit einverstanden mit der freundlich-lakonischen Empfehlung, man möge doch mit den Vorarbeiten schon immer beginnen.9

Die »Historische Kommission von Mecklenburg« stellte ihr Wirken nach einigen zaghaften Wiederbelebungsversuchen nach Kriegsende sang- und klanglos ein. Auch ihr Nachfolger, dem »Historischen Institut des Landes Mecklenburg« war durch die Ungunst der Zeit keine lange Dauer beschieden. Geblieben sind die Aufgaben, die bereits 1928 genannt wurden, und eine Vielzahl neuer. Da sind, wie ich meine, zuerst
Quellenpublikationen zu nennen, die die neu angeregte Landesgeschichtsforschung dringend notwendig flankieren und unterstützen müssen, sei es als Fortsetzung schon begonnener Publikationsreihen (wie z.B. die der »Bauernlisten«10), sei es durch Begründung neuer thematischer Reihen, wozu gerade aus der Schule von Gerhard Heitz mit ihrem sozial-, wirtschafts- und agrargeschichtlichen Forschungsansatz und ihren Erfahrungen bei der Auswertung archivalischer Massendaten wertvolle Anregungen kommen könnten. In welcher Form auch immer, müßte perspektivisch ebenso an die Bearbeitung und Veröffentlichung der vorhandenen Urkundenregesten im Anschluß an das »Mecklenburgische Urkundenbuch« gedacht werden. Ein deutliches Defizit besteht nach wie vor bei der Herausgabe von Lexika, Handbüchern und anderen wissenschaftlichen Instrumentarien für unsere Region. Es ist erfreulich, daß das Projekt eines Historischen Ortslexikons, zu dem Vorarbeiten existieren, inzwischen Gestalt angenommen hat. Wertvolle Vorleistungen für die Aufarbeitung verwaltungsgeschichtlicher Daten wurden bei der Erarbeitung von Lehrbriefen für die archivarische Aus- und Weiterbildung in der DDR und im Rahmen des Handbuches »Grundriß der deutschen Verwaltungsgeschichte« erbracht.11 Vom Bearbeiter des Mecklenburg-Teils des genannten Handbuches, Helge Bei der Wieden, kommt der interessante Vorschlag zu einer »Mecklenburgischen Biographie«. Längst überfällig sind nicht zuletztgedruckte Bestandsübersichten und Einzelrepertorien des Staatsarchivs Schwerin und der großen Stadtarchive der Region. Im Staatsarchiv Schwerin sind die Arbeiten an einer Übersicht über die Bestände bis 1945/52 bis zu einem Arbeitsmanuskript gediehen.

Um zum Schluss noch einmal auf die Gründung der Historischen Kommission für beide Mecklenburg im Jahre 1928 zurückzukommen, sah Hans Spangenberg ihren Zweck darin, »ohne in die Tätigkeit der historischen Vereine einzugreifen, […] umfassende Arbeiten, die nicht von einzelnen Forschern, sondern nur mit vereinter Kraft bewältigt werden können, […] in Angriff zu nehmen, um dadurch unserer Geschichtsforschung und -darstellung den Rückhalt zu schaffen, dessen sie so dringend bedarf.«12
Die Notwendigkeit einer ›vereinten Kraft‹, die die wichtigsten geschichtsforschenden und forschungsfördernden Institutionen des Landes einschließt und mit den nötigsten materiellen Mitteln ausgestattet ist, scheint mir angesichts der zu lösenden Aufgaben zwingender denn je. Ungeachtet derscheinbarwenig ermunternden Erfahrungen stellt sich mir die Frage, ob wir mit dem Rückenwind gewandelter gesellschaftlicher Verhältnisse nicht einen dritten Anlauf zu einer Historischen Kommission wagen sollten.

Anmerkungen

  1. L. Eisner: zur Geschichte des Historischen Instituts des Landes Mecklenburg 1948–1950. ln: Beiträge zur Geschichte der Wilhelm-Pieck-Universität Rostock, H. 2, Rostock 1982, S. 51 -54 – G. Heitz: Heinrich Sproembergs Wirken für die mecklenburgische Landesgeschichte. In: Wiss. Zeitschrift der Wilheim-Pieck-Universität Rostock. Forschungen zur Geschichte Mecklenburgs. 2. Beitragsfolge. G-Reihe 38,1989/2, S. 4-–6.
  2. Insbesondere: Historische Kommission für beide Mecklenburg Nr. 6; Min. für Unterricht, Kunst, geistliche und Medizinalangeiegenheiten (künftig: MfU), Mr. 5934.87
  3. Ebenda, Quadr. 13.
  4. Vgl. Die Deutschen Kommissionen und Vereine für Geschichte und Altertumskunde. MinervaHandbücher, 4. Abt.: Die Gelehrten Gesellschaften. Bd. 1. Berlin 1940.
  5. Staatsarchiv (künftig: StA) Schwerin. MfU, Nr. 5934, Quadr. 13 u. 24; Hist. Kommission Nr.6 (Vll. Zeitungsberichte). – Vgl. auch Rostocker Anzeiger vom 26. Juni 1928 (1. Beiblatt).
  6. StA Schwerin, MfU, Nr. 5934, nach Quadr. 175 (Schreiben von W. Heeß vom 11. März 1946).
  7. Ebenda, Quadr. 43.
  8. Vgl. dazu das Vorwort zu »Geschichtliche Bibliographie von Mecklenburg«. Bearb. v. Wilhelm Heeß, Rostock 1944.
  9. StA Schwerin, MfU, Nr. 5934, Quadr. 171. – Das Vorhaben wurde dann 1960 ff. mit dem von Franz Engel begründeten »Hist. Atlas von Mecklenburg« wieder aufgegriffen. Erschienen sind inzwischen 8 Karten und 2 Sonderreihen (Köln/Wien 1966–1980).
  10. Mecklenburgische Bauernlisten des 15. und 16. Jahrhunderts. Hrsg. von der Urkundenbuchkommission des Vereins für meckl. Geschichte und Altertumskunde (Amt Boizenburg 1937; Amt Bukow mit dem Lande Poel 1938; Ämter Feldberg, Fürstenberg, Strelitz und Wesenberg mit den Komtureien Mirow und Nemerow und dem Kloster Wanzka 1941); als »Quellen zur ländlichen Siedlungs-, Wirtschafts-, Rechts- und Sozialgeschichte Mecklenburgs im 15. und 16. Jahrhundert« mit 2 Bänden (Amt Crivitz 1960; Amt Neustadt 1969) in der Schriftenreihe des StA Schwerin weitergeführt. Vgl. das Vorwort von H. Cordshagen zum »Amt Crivitz«; desgleichen die Rezension von G. Heitz mit methodischen Anregungen für weitere Editionen. In: Archivmitteilungen 6/1963, S. 237/238. – Ältere Vorarbeiten für eine Reihe weiterer Ämter liegen im StA Schwerin vor.
  11. Verwaltungsgeschichte des Staates: Lehrbrief 5: Geschichte der Staatsverwaltung in Mecklenburg. Als Manuskript gedruckt. Fachschulfernstudium für Archivare Potsdam (1958). – Vgl. dazu auch M. Hamann: Das staatliche Werden Mecklenburgs (= Mitteldeutsche Forschungen Bd. 24). Köln/Graz 1962. – Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1915–1945. Reihe B. Mitteldeutschland. Hrsg. von Thomas Klein. Bd. 13: Mecklenburg. Bearb. v. Helge Bei der Wieden. Marburg 1976. – Derselbe: Die mecklenburgischen Regierungen und Minister 1918–1952. Köln/Wien 1977.
  12. StA Schwerin, MfU, Nr. 5934, Quadr. 13.