Richtlinien für das Biographische Lexikon für Mecklenburg
Im Biographischen Lexikon für Mecklenburg sollen die Biographien nicht mehr lebender bemerkenswerter oder bedeutender Personen veröffentlicht werden, die in Mecklenburg geboren sind oder längere Zeit dort gelebt haben. Es können außerdem Personen berücksichtigt werden, deren Wirken für Mecklenburg von besonderer Bedeutung gewesen ist, auch wenn sie nicht hier gewohnt haben. Um eine sachlich distanzierte Darstellung zu gewährleisten, sollen Biographien nicht von nahen Angehörigen (Ehegatten, Eltern, Kindern, Geschwistern) verfasst werden.
Die Beiträge für das Biographische Lexikon für Mecklenburg sollen Originalarbeiten sein, sie können jedoch Substanz anderswo erschienener Artikel wieder verwenden. Die Herausgeber haben das Recht, Änderungen und Kürzungen vorzunehmen. Bearbeitete Artikel werden den Autoren vor der Drucklegung zur Genehmigung vorgelegt.
Es gilt die neue Rechtschreibung.
Es wird kein Honorar gezahlt. Die Autoren erhalten ein Belegexemplar des Lexikonbandes. Kosten für die Anfertigung von Abbildungen und Bildrechte übernimmt nach Absprache die Historische Kommission.
Die Biographien sind nach folgendem Schema abzufassen:
I. Vorspann:
1. Name des/der Biographierten, Geburtsdatum und –ort, Todesdatum und –ort, Konfession (betrifft nur die Zeit nach der Reformation) –
2. Beruf (e)
3. Angaben über die Familie: Eltern, Ehefrau(en), Kinder
II. Text:
4. Lebenslauf, Leistung und Würdigung
III. Abspann:
5. Quellen (ungedruckte, gedruckte)
6. Werke
7. Literatur
8. Porträts
Erläuterungen:
Zu 1. Der Familienname wird in Versalien und Fettdruck vorangestellt. Die Vornamen sind möglichst vollständig anzugeben; der Rufname wird, wenn er bekannt ist, kursiv gedruckt. Etwaige Pseudonyme folgen: (Ps:). Geburts- und Sterbedatum werden gegebenenfalls durch Tauf- und Bestattungsdatum ersetzt. Wenn die Lebensdaten in der Literatur voneinander abweichen, soll nach Möglichkeit mit Hilfe der Kirchenbücher und der Standesamtsregister versucht werden, die richtigen Daten festzustellen; sie sind als solche zu kennzeichnen: gest. 23. (nicht 21.) 5. 1874. Zeichen für „geboren“, „gestorben“ usw. werden nicht angewandt. Monatsnamen werden durch arabische Ziffern bezeichnet, aber nicht durch vorangestellte Null aufgefüllt (nicht: 01.03.1911).
Sind Geburts- und Sterbeort identisch, heißt es nach dem Sterbedatum: „Ebd.“. Ist der Bestattungsort vom Sterbeort verschieden, wird er zusätzlich angegeben.
Geschätzte Daten werden durch „um“ als solche kenntlich gemacht. Ist das Jahr der Geburt aus dem Todesdatum und dem Lebensalter (oder das Todesjahr aus dem Geburtsjahr und dem Lebensalter) errechnet, so werden die beiden in Frage kommenden Jahre genannt und mit einem Schrägstrich verbunden (1676/77). Entsprechend dem in Norddeutschland und Dänemark amtlichen Gebrauch werden Daten bis zum 18. Februar 1700 nach dem Julianischen, ab 1. März 1700 nach dem Gregorianischen Kalender angegeben.
Bei Ortsangaben im genealogischen Teil ist, wenn nötig, das Kirchspiel hinzuzufügen mit näherer Kennzeichnung: Pinnow b. Schwerin. Kreisangaben sollen wegen der starken Veränderungen nicht verwendet werden.
Die Angaben „ev.“, „kath.“, „jüd.“ usw. werden den Lebensdaten angefügt und von diesen durch Semikolon getrennt.
Zu 2. Der Hauptberuf ist ganz knapp anzugeben (z. B. Richter, zuletzt Landgerichtspräsident). Liegt die Bedeutung des Biographierten auf außerberuflichem Gebiet, so wird darauf verwiesen.
Hervorragende Titelverleihungen gehören in der Regel an den Schluss des Darstellungstextes.
Zu 3. Für die genealogischen Angaben gilt die Reihenfolge: Eltern – Ehefrau/Ehemann – Kinder. Geschwister können summarisch aufgeführt werden (3 Schwestern 1 Bruder), bedeutende Geschwister oder andere Verwandte sind zu nennen.
Herkunft und soziale Stellung der beiderseitigen elterlichen Familien sind nach Möglichkeit mitzuteilen.
– Daten der Eltern wie unter 2., mit Berufsangaben.
– Nachkommen des Biographierten und etwaige sonstige Verwandte werden mit Namen, Daten und Beruf nur angegeben, wenn sie von Bedeutung sind, z. B.: 5 Söhne, 3 Töchter, darunter … Wenn sie einen eigenen Artikel im selben Band bekommen oder in einem früheren Band bekommen haben, wird darauf verwiesen.
-Bei Familienartikeln sind Herkunft und ältester Nachweis der Familie anzugeben, die bedeutendsten Mitglieder der Familie mit Berufsangabe und Lebensdaten sowie ihre verwandtschaftlichen Beziehungen untereinander zu nennen. Es ist auf etwa vorhandene gedruckte oder anderweitig zugängliche Stammtafeln hinzuweisen. Wenn einzelne Familienmitglieder einen Sonderartikel bekommen, wird im Familienartikel kurz darauf verwiesen, wie unter c) angegeben. Die Beiträge über die einzelnen Familienmitglieder sind alphabetisch (nach Vornamen) zu ordnen; die Querverweise zu den anderen Familienbeiträgen sind auf das Nötigste zu beschränken.
Zu 4. Der laufende Text soll knapp gefasst sein und nach Vorgaben der Redaktion der Kategorie K=kurz (1 S./ 3300 Zeichen inkl. Leerzeichen), M=mittel (2-3 S. /7-8000 Zeichen) oder L=lang (ca. 5 S. / 16500 Zeichen) zugeordnet werden, Vorspann und Abspann nicht mitgezählt. In besonderen Fällen ist die Länge der Biographie mit der Redaktion zu vereinbaren.
Die gesamte Biographie soll in fortlaufendem Text geschrieben werden. Ehrungen wie Titel- und Preisverleihungen, Ehrenbürgerschaften und Ordensverleihungen werden am Schluss angegeben. Auf unbedingte Zuverlässigkeit der angegebenen Daten ist größter Wert zu legen. Für wichtige Ereignisse sind Jahreszahlen zu nennen. Datumsangaben in arabischen Ziffern ohne Spatium und vorangestellte Nullen, z.B.: 1.8.1914. Zitate sind möglichst zu vermeiden; keine Abkürzungen im Text!
Zu 5. Die für die Biographie benutzten Quellen (Tagebücher, Briefe, Selbstdarstellungen, Archivalien) sind zu nennen. Druckschriften, die zur Zeit des Biographierten erschienen sind, gelten in der Regel als Quellen. Bei Nachlässen, Briefen und Archivalien, die an verschiedenen Orten aufbewahrt werden, ist anzugeben, wo sich die einzelnen Teile befinden.
Zu 6. Falls gedruckte oder allgemein zugängliche Verzeichnisse der literarischen oder künstlerischen Werke oder sonstiger Leistungen des Biographierten vorliegen, ist auf diese zu verweisen; trotzdem sollten die wichtigsten Titel genannt werden. Sind keine Verzeichnisse vorhanden, so sind die Werke, möglichst mit Erscheinungs- und Entstehungsjahr (in chronologischer Aufzählung) zu nennen. Bei seltenen Drucken des 16. bis 18. Jh. oder Privatdrucken können Standortnachweise sinnvoll sein; diese dürfen jedoch keinesfalls ungeprüft aus älterer Literatur übernommen werden.
Zu 7. Bei der Aufführung des wichtigsten Schrifttums über den Biographierten werden zuerst die folgenden Lexika genannt: ADB (Allgemeine Deutsche Biographie) – NDB (Neue Deutsche Biographie) – DBE (Deutsche Biographische Enzyklopädie). Die weitere Literatur schließt sich in chronologischer Ordnung an. Liegt eine Zusammenstellung dieser Literatur bereits an anderer Stelle vor, so wird darauf verwiesen und daraus unter Umständen das Wichtigste aufgeführt; später erschienene Schriften werden, soweit sie von Bedeutung sind, ergänzend genannt. Keine Verlagsangaben. Erscheinungsorte sind möglichst zu nennen. Vom Bearbeiter ergänzte Angaben, Erscheinungsjahre usw. stehen in eckigen Klammern [ ], erläuternde Bemerkungen oder Standortnachweise, die den Werktiteln hinzugefügt werden, in runden Klammern ( ). Die einzelnen Titel sind durch Gedankenstriche (lange Striche) zu trennen.
Zu 8. Bilder (auch Porträtbüsten) in öffentlichem und privatem Besitz, Fotos, Stiche und Radierungen, auch in Büchern, sind nachzuweisen und möglichst zu datieren. Das im Lexikon gezeigte Porträt wird durch einen * gekennzeichnet, was eine Bildunterschrift erübrigt.
Wir bitten um Beachtung und Einhaltung der Richtlinien.
Schwerin 2009
Die Lexikonredaktion